Wissenswertes

Akteneinsicht eines Erben in den Pflegschaftsakt des Verstorbenen

Die Erben haben zur Erforschung des wahren Willens des Verstorbenen bei einem vor seinem Tod getätigten Liegenschaftsverkauf das Recht auf Akteneinsicht auch in jene Teile des Sachwalterschaftsaktes, die den Gesundheitszustand des Verstorbenen betreffen.

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